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Investitionsförderung? Wir haben die Infos!

Schnelles Handeln ist jetzt gefragt!

Wir haben uns informiert und Ihnen die neuesten Bestimmungen zusammengestellt.

Covid-19 hat im Jahr 2020 viele Unternehmen vor unerwartete Herausforderungen gestellt und in vielen Bereichen für Unsicherheit gesorgt. Nun geht es darum, für Entlastung zu sorgen und positiv in die Zukunft zu blicken.

Ein wichtiger Punkt hierbei ist, den Fokus wieder auf geplante Projekte und Investitionen zu setzen, die Ihren zukünftigen Erfolg gewährleisten.

Damit dies jetzt an Dynamik gewinnt, gibt es seit 01.09.2020 die Möglichkeit, ihr Projektvorhaben durch die COVID-19 Investitionsprämie rascher in Richtung Umsetzung zu bringen.

Was ist die Covid-19 Investitionsprämie?

Es handelt sich dabei um ein Sonderprogramm der Bundesregierung, um Investitionen zu fördern. Dies ist eine Initiative zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich und erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, welcher 7–14 % der Anschaffungskosten ausmacht.

 

Was wird gefördert?

Eine Förderung kann für aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in materielle und immaterielle Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens beantragt werden, die im Unternehmen bisher noch nicht aktiviert wurden. Auch gebrauchte Vermögensgegenstände kommen in Betracht, sofern es sich um eine Neuanschaffung handelt.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 7% der Anschaffungskosten der förderungsfähigen Neuinvestition.

Der Betrag der Förderung erhöht sich auf 14% der Anschaffungskosten, wenn es sich dabei um Investitionen in den folgenden Bereichen handelt:

  • Geförderte Digitalisierungsinvestitionen (Homeoffice-Möglichkeiten, mobiles Arbeiten etc.)
    …die Antwort hierzu hat Delta Netconsult: https://netconsult.delta.at/
  • Geförderte Ökologisierungsinvestitionen (z.B. thermische Sanierung, PV-Anlagen, Wärmepumpen, Wärmerückgewinnung aus Abluft oder Abwasser etc.)
    …erzählen Sie unseren DELTA Gebäudetechnik Experten von Ihrem Vorhaben: http://delta.at/kontakt/
  • Geförderte Gesundheits- und /Life Science-Investitionen (Anlagen zur Entwicklung und Produktion von pharmazeutischen Produkten etc.)
    …die Antwort hierzu hat unser Experte für Pharma-, Forschungs- und Laborgebäude: https://www.delta-pods.at/

 

Welche Fristen haben Sie bei den Förderungen?

Bei den Investitionen müssen zwischen dem 1. August 2020 und dem 28. Februar 2021 erste Maßnahmen gesetzt werden, wie etwa Bestellungen, Lieferungen, Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen oder der Baubeginn. Vor dem 1. August 2020 darf somit keine Bestellung, Lieferung, Leistung und Zahlung sowie Baubetrieb und Inbetriebnahme gesetzt worden sein. Außer es handelt sich um Planungsleistungen.

Die Inbetriebnahme und die Bezahlung der Investition haben bis 28. Februar 2022 zu erfolgen. Beträgt das Investitionsvolumen mehr als EUR 20 Mio., wird diese Frist bis zum 28. Februar 2024 verlängert.

Gerne stehen wir Ihnen, gemeinsam mit unserem Netzwerk, bei der Förderungsabwicklung zur Seite.

Sie suchen Inspiration, wenn es um die Branche für Ihre Investition geht? Hier die heißesten Tipps: http://delta.at/branchen/

 

Es sind noch Fragen zu Förderungen offen?

Wir stehen Ihnen gerne unter l.ketzer@delta.at zur Verfügung!

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